
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Bewertung für gerichtliche, notarielle und behördliche Zwecke
Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB dient der rechtssicheren Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie. Es wird insbesondere benötigt, wenn eine objektive und nachvollziehbare Bewertung in offiziellen oder rechtlichen Zusammenhängen erforderlich ist.
Typische Einsatzbereiche sind unter anderem:
- Verfahren vor Gerichten
- Notarielle Vorgänge
- Anforderungen von Behörden, z.B. Finanzamt

Melanie Kempken
Tel.: 02644- 4063798





